Als Kunde von Office 365 und Dynamics 365 Online vertrauen Sie darauf, dass Microsoft Ihre Daten schützt. Microsoft schätzt dieses Vertrauen und engagiert sich sehr für den Schutz und die Sicherheit Ihrer Daten. Microsoft strebt in der Branche eine führende Rolle in Bezug auf Datenschutz, Sicherheit und Compliance an und befolgt daher die folgenden Vertrauensprinzipien:
Microsoft hat proaktiv einen breit gefassten Katalog mit Fragen zu Sicherheits- und Datenschutzaspekten beantwortet, die nach Empfehlung der Cloud Security Alliance jeder Kunde seinem Cloud-Dienstanbieter stellen sollte.
Ferner erfüllt Microsoft die Empfehlungen, wie sie in Deutschland vom „Arbeitskreis Technik und Medien der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder“ in einer Orientierungshilfe zur Nutzung von Cloud Services veröffentlicht worden sind.
Als Office 365-Kunde wissen Sie, wo sich Ihre Daten befinden, welche Mitarbeiter bei Microsoft darauf zugreifen können und was wir intern damit tun.
Office 365 ist mit einer Vielzahl von weltweiten Branchenstandards konform und wurde von Drittanbietern verifiziert.
Als Vorreiter bei Onlinedatendiensten verfügt Microsoft über umfassende Erfahrungen und die erforderlichen Fachkenntnisse, um erstklassige Sicherheitsverfahren zu implementieren – von der Entwicklung bis hin zu Verwaltung und Wartung.
Haben Sie Fragen zum Thema Datenschutzrecht und der rechtssicheren Speicherung Ihrer Daten?
Sind Sie sich sicher, dass der Umgang mit Mitarbeiter- und Kundendaten in Ihrem Unternehmen den gesetzlichen Anforderungen entspricht?
Auf Wunsch bieten wir Ihnen eine unabhängige rechtliche Überprüfung Ihres Datenschutz- und Datensicherheitskonzepts durch eine Fachanwältin für Informationstechnologierecht. Im Rahmen einer Bestandsaufnahme klären wir mit Ihnen, ob Ihre internen Prozesse im Bereich Datenschutz und IT-Sicherheit rechtskonform sind und wo Änderungen vorgenommen werden sollten.
Dabei geht es insbesondere um den Umgang mit personenbezogenen Daten, ordnungsgemäße Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung – z.B. im Rahmen von Cloud-Lösungen -, sicherheitsrechtliche Vorgaben der Anlage zu § 9 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Erfordernis eines Verfahrensverzeichnisses nach BDSG. Darüber hinaus werden im Rahmen der Bestandsaufnahme haftungsrechtliche Risiken für die Geschäftsführung identifiziert und entsprechende Lösungsansätze erarbeitet.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot!